Rechtsprechung
SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zur Direktabrechnung des nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs an Vertragsärzte für Mitglieder und Familienversicherte der Arbeiterersatzkassen und Angestelltenersatzkassen; Grundrechtsbindung bei der Belieferung der Vertragsarztpraxen mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erlass einer Sicherungsanordnung zur Teilnahme sonstiger Leistungserbringer am Direktabrechnungsverfahren
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R
Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für …
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Die mit der zentralen Abrechnung beauftragte Krankenkasse ist deshalb auf Grund der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung verpflichtet, die Kosten des von Vertragsärzten verordneten Sprechstundenbedarfs gegenüber den Händlern bzw. Herstellern der verordneten Instrumente und Produkte zu begleichen (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 41/03 R).Das Bundessozialgericht hat zwar in seinem Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 41/03 R, die Frage offen gelassen, ob die Verpflichtung zur Einlösung von Sprechstundenbedarfsverordnungen endet, wenn Produkte verordnet werden, die für jedermann auf den ersten Blick erkennbar nicht als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sein können.
Die Unzumutbarkeit einer Einzelkontrolle wird von der Rechtsprechung bestätigt (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 41/03 R).
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94
Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln, …
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Der Antragstellerin stünden gegenüber der Antragsgegnerin Zahlungsansprüche aus Kaufverträgen über Sprechstundenbedarfsartikel zu, welche die Vertragsärzte mit ihr als Vertreter der Krankenkassen abschlössen (Verweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 17.01.1996, Az. 3 RK 26/94).Zu Recht verweisen die Bevollmächtigten der Antragstellerin insoweit auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.01.1996, Az. 3 RK 26/94.
- BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Eine gesetzliche Ermächtigung der Krankenkassen zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber den privaten Leistungserbringern besteht ebenso wie ein Über-Unterordnungs-Verhältnis nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.01.1990, Az. 3 RK 11/88).
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03
Blutdruckmessungen
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Der Antragstellerin steht als Anordnungsanspruch ein Anspruch gegen die Antragsgegnerin auf gleichberechtigte Teilhabe an einem von Verzerrungen freien Wettbewerb bei der Versorgung der Versicherten mit nicht apothekenpflichtigem Sprechstundenbedarf im Rahmen einer Direktlieferbeziehung als nichtärztlicher Leistungserbringer zur Seite, der seinerseits seine Grundlage in ihrem Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG findet (vgl. zur Rechtsgrundlage solcher Ansprüche die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.09.2001, Az. B 3 KR 3/01 R, und des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2006, Az. I ZR 164/03). - BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R
Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden …
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Der Antragstellerin steht als Anordnungsanspruch ein Anspruch gegen die Antragsgegnerin auf gleichberechtigte Teilhabe an einem von Verzerrungen freien Wettbewerb bei der Versorgung der Versicherten mit nicht apothekenpflichtigem Sprechstundenbedarf im Rahmen einer Direktlieferbeziehung als nichtärztlicher Leistungserbringer zur Seite, der seinerseits seine Grundlage in ihrem Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG findet (vgl. zur Rechtsgrundlage solcher Ansprüche die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.09.2001, Az. B 3 KR 3/01 R, und des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2006, Az. I ZR 164/03). - BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R
Vertragsarzt - fehlerhafte Verteilung des Sprechstundenbedarfs zwischen Primär- …
Auszug aus SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07
Danach gilt für den Sprechstundenbedarf nichts anderes als für die versichertenbezogene Verordnung von Arzneimitteln; der Unterschied zwischen beiden besteht allein darin, dass die über den Sprechstundenbedarf verordneten Arzneimittel und Medizinprodukte wegen der Art ihrer Verwendung nicht für den einzelnen Versicherten, sondern pauschal zu Lasten bestimmter Kostenträger und Versichertengruppen verordnet werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 65/03 R, in Bezug auf einen Schadensregress gegen den Arzt).
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch …
Auch die sozialgerichtliche Rechtsprechung sehe in der Abrechnungsbefugnis der Krankenkasse kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht (Hinweis auf Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 2. Juli 2007 - S 18 KR 142/07 ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 868/18
Vergütungsanspruch von Großhändlern für die Belieferung von Ärzten mit …
Ob Großhändler dabei als weitere Leistungserbringer im Sinne des § 302 Abs. 1 Satz 1 SGB V angesehen werden können (SG Dresden, Beschluss vom 02.04.2007 - S 18 KR 142/07 ER -, juris Rn. 23), kann dahinstehen, weil diese Bestimmung nur das Abrechnungsprocedere betrifft. - SG Hamburg, 30.03.2007 - S 8 KR 207/07
Krankenversicherung - Direktabrechnung - Richtlinie über Abrechnungsverfahren mit …
Ebenso zum 31.03.2007 haben die Landesverbände Brandenburg (SG Potsdam - S 1 KA 30/07 ER), Sachsen (SG Dresden - S 18 KR 142/07 ER) und Sachsen-Anhalt (SG Magdeburg - S 13 KR 103/07 ER) der Antragsgegnerin die Direktabrechnung beendet.